Archiv
| Seminar: Zukunft der Feuerwehren | 10:05, 28.02.2011 |
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Für Stadt-/ Gemeindebrandinspektoren im Gymnasium Herborn zusammen mit dem Verband Wetzlar |
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| Verbandsversammlung 2011 | 12:59, 15.06.2011 |
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Der Vorsitzende des Verbandes und Bürgermeister von Dillenburg Michael Lotz konnte 103 Delegierte der Mitgliedswehren in Driedorf bei herrlichstem Frühlingswetter begrüßen. |
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Feuerlöscher: Wartungskosten steuerlich absetzbar |
| Veröffentlicht von Administrator (admin) am 02.04.2007 |
Feuerlöscher: Wartungskosten steuerlich absetzbar
Kassel – Ab sofort sind Arbeitskosten, die bei der regelmäßigen Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen, wie etwa Feuerlöscher oder Rauchwarnmelder, anfallen, steuerlich absetzbar. Rückwirkend zum 01.01.06 ist die Erweiterung der steuerlichen Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen auf alle handwerklichen Leistungen, die nach dem 31.12.2005 erbracht wurden, gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes in Kraft getreten. Der Steuerbonus beträgt 20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich Mehrwertsteuer, höchstens aber 600 Euro pro Jahr. Sämtliche Handwerksleistungen inklusive Maschinen- und Fahrtkosten werden begünstigt – hierfür ist dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung eine entsprechende Rechnung, die den Anteil der Arbeitskosten gesondert ausweist, sowie die bankbestätigte Überweisung vorzulegen. Von der Regelung ausgenommen sind handwerkliche Tätigkeiten, die im Rahmen einer Neubaumaßnahme erfolgen oder als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Zuletzt geändert am: 02.04.2007 um 18:27
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